Bild: Deutscher Caritasverband - Julia Steinbrecht

Hart erkämpfte Tarifrefinanzierung darf nicht angetastet werden!

Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor großen finanziellen Herausforderungen: Die Ausgaben steigen schneller als die Einnahmen. Mit einer geplanten Reform auf Bundesebene sollen die Beitragssätze ab 2027 langfristig stabilisiert werden. Dazu ist unter anderem vorgesehen, die bisher geltende Tarifbindung in der Pflege abzuschaffen. Diese Änderung könnte jedoch erhebliche negative Auswirkungen auf die Qualität und Sicherung der pflegerischen Versorgung haben.

Seit September 2022 gilt in der ambulanten und stationären Pflege die Tariflohnpflicht. Pflegeeinrichtungen erhalten nur dann eine Zulassung, wenn sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif, nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen oder mindestens auf entsprechendem Tarifniveau bezahlen. Gerade bei ambulanten Diensten lässt sich die Finanzierung nicht sauber nach Zuständigkeiten trennen. Ein Teil der Leistungen wird über die Pflegeversicherung bezahlt, etwa Unterstützung bei der täglichen Versorgung. Ein anderer Teil wird über die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, etwa Wundversorgung, Medikamentengabe oder medizinische Behandlungspflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Für die Dienste sind es aber dieselben Mitarbeitenden, dieselben Touren und häufig dieselben Menschen, die versorgt werden.

Besonders gravierend ist die Lage, weil die häusliche Krankenpflege hochgradig personalintensiv ist. Rund 85 bis 90 Prozent der Gesamtkosten entfallen auf Personalkosten, nur etwa 10 bis 15 Prozent auf Sachkosten. Kostensteigerungen lassen sich daher kaum an anderer Stelle auffangen. Wenn tarifliche Löhne nicht vollständig refinanziert werden, trifft die Lücke unmittelbar die wirtschaftliche Grundlage ambulanter Dienste und somit pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Es geht darum, ob morgens jemand den Verband wechselt, die Medikamente richtet, Insulin spritzt oder nach einem Krankenhausaufenthalt die Versorgung zu Hause absichert. Wenn ambulante Dienste Leistungen einschränken oder neue Versorgungsanfragen ablehnen müssen, entstehen Versorgungslücken. Besonders in ländlichen Regionen ist die Versorgung schon heute angespannt.

Nach dem aktuellen Planungsstand der Bundestagssitzungen in der kommenden Woche, wird die Bundesregierung ihren Entwurf für das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) voraussichtlich am kommenden Freitag, 12.6., in den Bundestag einbringen.

 

Hier ein Factsheet der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW, das die wichtigsten Knackpunkte und Kernforderungen zusammenfasst…

2026-06-11-LAGFWNRW-Factsheet-Erhalt-Tarifpflicht-Pflege-PuK

Dazu ein One-Pager, der die wichtigsten Forderungen pointiert zusammenfasst…

2026-06-11-LAGFWNRW-Onepager-Beitragsstabilisierungsgesetz-PuK